Vormundschaften für unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge

Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterscheiden sich rechtlich gesehen nicht von anderen Vormundschaften. Inhaltlich schließen sie bei der rechtlichen Vertretung jedoch auch ausländer- und asylrechtliche Bestimmungen mit ein. Hierbei stellt der Vormund z.B. einen Asylantrag für die Minderjährigen und begleitet sie zu Terminen bei der Ausländerbehörde oder der Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Weiterhin wirkt der Vormund gegebenenfalls bei einer Familienzusammenführung mit, sodass die Vormundschaft in einigen Fällen auch beendet werden kann.

Ihre Ansprechpartner/innen

Frau Mentrup-PankokeBirgit Mentrup
Diplom-Sozialarbeiterin

Durchwahl: (0 23 04) 93 93-38
E-Mail: mentrup@betreuungsverbund-diakonie.de

Stephanie Burczyk-Hahn, Sozialarbeiterin B.A.

Stephanie Burczyk-Hahn
Sozialarbeiterin B.A.

Durchwahl: (0 23 04) 93 93-34

E-Mail: burczyk@betreuungsverbund-diakonie.de

Vormundschaften für unbegleitete <br />minderjährige Flüchtlinge

Harry Fink
Sozialarbeiter B.A.

Durchwahl: (0 23 04) 93 93-39

E-Mail: fink@betreuungsverbund-diakonie.de