Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügung

Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter kann jeder von uns in eine Situation kommen, in der ein selbstverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. In diesen Fällen kann z.B. nicht mal der Ehepartner ohne eine entsprechende Vollmacht anstelle des Betroffenen handeln. Hierfür bietet die Vorsorgevollmacht eine Absicherung.

Bei einer Betreuungsverfügung hingegen kann auf eine rechtliche Betreuung Einfluss genommen werden. Hierbei kann z.B. festgelegt werden, wer zum Betreuer berufen werden sollte und wer nicht. Weiterhin können persönliche Wünsche zur Ausgestaltung der Betreuungsarbeit mit aufgenommen werden.

Der Betreuungsverbund ist gerne bereit Sie in einem persönlichen Gespräch über die unterschiedlichen Vorsorgemöglichkeiten zu beraten. Entsprechende Informationsbroschüren und Formulare können bei Bedarf weitergegeben werden.

Ihre Ansprechpartner/innen

Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügung

Christa Wiese
Diplom-Sozialpädagogin

Telefon: (0 23 71) 7 95-252
Telefax: (0 23 71) 7 95-254
E-Mail: wiese@betreuungsverbund-diakonie.de

 

Vorsorgevollmachten und BetreuungsverfügungMelanie Holly
Sozialarbeiterin B.A.

Telefon: (0 23 71) 7 95-253
Telefax: (0 23 71) 7 95-254

E-Mail:holly@betreuungsverbund-diakonie.de

 

Vorsorgevollmachten und BetreuungsverfügungHarry Fink
Sozialarbeiter B.A.

Telefon: (0 23 04) 93 93 39
Telefax: (0 23 04) 93 93 79

E-Mail: fink@betreuungsverbund-diakonie.de

 

Vorsorgevollmachten und BetreuungsverfügungValerie Bozkurt
Sozialarbeiterin B.A.

Telefon: (0 23 04) 93 93 28
Telefax: (0 23 04) 93 93 79

E-Mail: bozkurt@betreuungsverbund-diakonie.de